Baugrubenverbau
Ein Baugrubenverbau hat die Aufgabe der Sicherung angrenzender Grundstücke oder Gebäude im Zuge einer Grubenherstellung, sofern Böschungen nicht mehr realisierbar sind.
Man unterscheidet hier:
- Trägerbohlwände und Spundwände als biegeweiche, nicht verformungsarme Verbauart (setzungsempfindlich)
- Bohrpfahlwände als verformungsarme Verbauart
Trägerbohlwand (Berliner Verbau)
Die Trägerbohlwand (Berliner Verbau, Essener Verbau) ist im innerstädtischen Bereich die gebräuchlichste und wirtschaftlichste Baugrubenumschließung, sofern das Grundwasser unterhalb der Baugrubensohle liegt bzw. daraufhin abgesenkt werden kann.
Sie ist eine zumeist vorübergehende (temporäre) Sicherung, bestehend aus eingebohrten oder –vibrierten Stahlträgern mit dazwischen eingebrachter Holz-, Stahl- oder Betonausfachung. Je nach Platzverhältnissen und auch Lage von evtl. Versorgungsleitungen kann diese Wand mit Arbeitsraum, aber auch als äußere Schalung zur neuen Kelleraußenwand erstellt werden.
Das Einbringen der Stahlträger erfolgt bei uns erschütterungsarm (vorgebohrt und nachvibriert) oder erschütterungsfrei (verrohrt gebohrt). Aus wirtschaftlichen und oft genehmigungspflichtigen Gründen werden diese Träger häufig wieder gezogen.
1. Frei eingespannte Trägerbohlwand bis 4,50 m Tiefe (Berliner Verbau ohne stützende Elemente)
2. Verankerte Trägerbohlwand ab 4 m bis zu größeren Tiefen (Berliner Verbau mit Injektionsanker)
3. Ausgesteifte Trägerbohlwand (Berliner Verbau nach innen zur Baugruben oder gegeneinander
ausgesteift, Rundbecken mit Betonbalken)
4. Trägerbohlwand mit Spritzbetonausfachung